Miet- und Geschäftsbedingungen
eventfactory24 GbR – Vermietung von Hüpfburgen, Funmodulen und Eventequipment
Stand: 01.01.2026
§ 3 Vertragsschluss
Ein Mietvertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Annahme eines Angebots, Buchung über den Webshop, Übergabe der Mietgegenstände oder Zahlung des vereinbarten Mietpreises zustande. Mit Vertragsschluss erkennt der Mieter diese Miet- und Geschäftsbedingungen an.
§ 4 Mietgegenstände
Der Mietumfang ergibt sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung oder dem Mietvertrag. Alle Mietgegenstände werden vor jeder Vermietung geprüft und in einem ordnungsgemäßen, funktionsfähigen sowie – soweit erforderlich – gereinigten und trockenen Zustand übergeben. Offensichtliche Mängel oder fehlendes Zubehör sind unverzüglich anzuzeigen. Der Vermieter ist berechtigt, den Zustand der Mietgegenstände bei Übergabe und Rückgabe durch Foto- oder Videoaufnahmen zu dokumentieren.
§ 5 Mietdauer
Die Mietdauer ergibt sich aus dem Mietvertrag. Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe und endet mit der vollständigen Rückgabe einschließlich Zubehör. Eine Rückgabe gilt erst nach Prüfung durch den Vermieter als abgeschlossen. Bei verspäteter Rückgabe kann eine Nutzungsentschädigung mindestens in Höhe des vereinbarten Tagesmietpreises verlangt werden; weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die vereinbarten Preise. Der Mietpreis ist grundsätzlich vor Übergabe fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Vermieter kann die Übergabe bis zum Zahlungseingang verweigern, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 7 Kaution
Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe eine angemessene Kaution zu verlangen. Sie dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung der Mietgegenstände zurückgezahlt, soweit keine Gegenansprüche bestehen.
§ 8 Übergabe der Mietgegenstände
Die Übergabe erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort. Mit der Übergabe bestätigt der Mieter den Erhalt der Mietgegenstände einschließlich Zubehör. Offensichtliche Mängel oder fehlendes Zubehör sind unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige, gelten die Mietgegenstände hinsichtlich erkennbarer Mängel und ihrer Vollständigkeit als vertragsgemäß übernommen.
§ 9 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sorgfältig und ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen, alle Aufbau-, Bedienungs- und Sicherheitshinweise einzuhalten, die Mietgegenstände vor Beschädigung, Diebstahl und Witterungseinflüssen zu schützen und Schäden oder Funktionsstörungen unverzüglich an den Vermieter zu melden. Eine Weitergabe oder Untervermietung an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Der Mieter hat die Mietgegenstände mit der Sorgfalt eines ordentlichen Nutzers zu behandeln.
§ 10 Aufbau und Betrieb
Sofern der Aufbau nicht durch den Vermieter erfolgt, ist der Mieter für den ordnungsgemäßen Aufbau verantwortlich. Der Aufbau darf ausschließlich entsprechend der mitgelieferten Aufbau- und Bedienungsanleitung erfolgen. Vor der Nutzung hat sich der Mieter von der sicheren Aufstellung und Funktionsfähigkeit der Mietgegenstände zu überzeugen. Hüpfburgen und aufblasbare Eventmodule sind mit den vorgesehenen Heringen oder Ballastgewichten ausreichend gegen Verrutschen und Abheben zu sichern.
§ 11 Sicherheit
Die Benutzung sämtlicher Mietgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter ist für eine angemessene Aufsicht während der gesamten Nutzungsdauer verantwortlich. Bei Hüpfburgen und aufblasbaren Eventmodulen muss jederzeit mindestens eine volljährige Aufsichtsperson anwesend sein. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die Sicherheitsregeln eingehalten werden. Insbesondere sind Schuhe auszuziehen, scharfe Gegenstände verboten, Speisen, Getränke und Kaugummi auf Hüpfburgen nicht zulässig, Tiere dürfen die Hüpfburgen nicht betreten und offenes Feuer oder Pyrotechnik dürfen nicht in unmittelbarer Nähe betrieben werden.
§ 12 Wetter und Betrieb
Hüpfburgen und aufblasbare Eventmodule dürfen nicht bei Regen, Schnee, Gewitter, Sturm, Windgeschwindigkeiten ab etwa 38 km/h (Windstärke 5) oder bei amtlichen Unwetterwarnungen betrieben werden. Der Mieter ist verpflichtet, den Betrieb bei Eintritt oder drohendem Eintritt solcher Wetterbedingungen unverzüglich einzustellen. Elektrische Gebläse und sonstige elektrische Geräte sind vor Feuchtigkeit zu schützen. Nasse Hüpfburgen dürfen nicht zusammengerollt oder eingelagert werden.
§ 13 Besondere Bestimmungen für Hüpfburgen und Eventmodule
Hüpfburgen und aufblasbare Eventmodule dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß verwendet werden. Die zulässige Personenanzahl sowie Alters- und Gewichtsgrenzen sind einzuhalten. Das Mitführen von Schuhen, scharfen Gegenständen, Glasflaschen sowie Speisen und Getränken auf der Hüpfburg ist untersagt. Tiere dürfen die Mietgegenstände nicht betreten. Die Verwendung von Konfetti, Glitzer, Farbpulver, Holi-Pulver oder ähnlichen Materialien ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.
§ 14 Besondere Bestimmungen für Catering- und Eventgeräte
Hierzu zählen insbesondere Popcornmaschinen, Softeismaschinen, Slush-Maschinen, Zuckerwattemaschinen, Crêpesplatten, Hot-Dog-Geräte, Kaffeemaschinen und vergleichbare Geräte. Diese dürfen ausschließlich entsprechend der Bedienungsanleitung betrieben werden. Es dürfen nur geeignete Lebensmittel, Verbrauchsmaterialien und Reinigungsmittel verwendet werden. Elektrische Geräte sind vor Feuchtigkeit zu schützen.
§ 15 Reinigung und Rückgabe
Sämtliche Mietgegenstände sind vollständig, sauber, trocken und in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie – unter Berücksichtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs – übernommen wurden. Sämtliches Zubehör (Kabel, Gebläse, Verlängerungen, Heringe, Sandsäcke, Planen und Bedienungsanleitungen) ist vollständig zurückzugeben.
Hüpfburgen und aufblasbare Eventmodule müssen vollständig trocken zurückgegeben werden. Cateringgeräte sind vollständig zu entleeren, gründlich zu reinigen und hygienisch einwandfrei zurückzugeben. Lebensmittelreste, Fett, Zucker, Sirup, Softeismix, Slush, Popcornreste und sonstige Rückstände sind vollständig zu entfernen.
§ 16 Reinigungsgebühren
Eine gewöhnliche Endreinigung ist im Mietpreis enthalten, sofern die Mietgegenstände in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben werden. Werden Mietgegenstände über das übliche Maß hinaus verschmutzt, feucht oder ungereinigt zurückgegeben oder werden vereinbarte Reinigungspflichten nicht eingehalten, ist der Vermieter berechtigt, eine Reinigungsgebühr ab 150,00 € je Mietgegenstand zu berechnen. Übersteigt der tatsächliche Reinigungsaufwand diesen Betrag, können die nachweislich entstandenen Kosten berechnet werden.
§ 17 Fotodokumentation und verdeckte Schäden
Der Vermieter ist berechtigt, den Zustand der Mietgegenstände bei Übergabe und Rückgabe durch Foto- oder Videoaufnahmen zu dokumentieren. Die Entgegennahme der Mietgegenstände stellt keine Anerkennung eines mangelfreien Zustands dar. Verdeckte Schäden, außergewöhnliche Verschmutzungen oder Feuchtigkeitsschäden, die erst bei der Reinigung, Trocknung oder beim nächsten Aufbau festgestellt werden, können dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt werden. Der Vermieter wird solche Schäden angemessen dokumentieren.
§ 18 Schäden, Verlust und Mietausfall
Mit Übergabe trägt der Mieter die Verantwortung für die Mietgegenstände. Er haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Beschädigungen, Verlust und außergewöhnliche Verschmutzungen, soweit er diese zu vertreten hat. Erforderliche Reparatur-, Reinigungs- oder Wiederbeschaffungskosten sowie ein nachweislich entstandener Mietausfall können geltend gemacht werden. Eigenmächtige Reparaturen sind nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.
§ 19 Lieferung und Selbstabholung
Bei Lieferung hat der Mieter einen ungehinderten Zugang zum Lieferort sicherzustellen. Zusätzliche Wartezeiten oder erfolglose Anfahrten, die der Mieter zu vertreten hat, können gesondert berechnet werden. Bei Selbstabholung geht die Verantwortung mit Übergabe auf den Mieter über. Der Mieter ist für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich.
§ 20 Stornierung
Stornierungen bis 30 Tage vor Mietbeginn sind kostenfrei. 29–14 Tage vor Mietbeginn werden 30 %, 13–7 Tage 50 %, weniger als 7 Tage 80 % und am Miettag oder bei Nichtabnahme 100 % des vereinbarten Mietpreises berechnet. Sonderregelung für Hüpfburgen und aufblasbare Eventmodule im Freien: Bis spätestens 18:00 Uhr am Tag vor Mietbeginn kann kostenfrei storniert werden, wenn für den vereinbarten Einsatzort laut Deutschem Wetterdienst (DWD) eine Regenwahrscheinlichkeit von mindestens 70 % vorhergesagt wird. Diese Regelung gilt ausschließlich, solange die Mietgegenstände noch nicht ausgeliefert oder vom Mieter abgeholt wurden.
§ 21 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 22 Höhere Gewalt
Kann der Vertrag aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnungen nicht durchgeführt werden, gelten die gesetzlichen Regelungen. Bereits geleistete Zahlungen werden, soweit kein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung besteht, erstattet.
§ 23 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Mietverhältnisses und nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Ergänzend gelten die Datenschutzhinweise der eventfactory24 GbR.
§ 24 Gerichtsstand
Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der eventfactory24 GbR. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 25 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Miet- und Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.